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Was sind dabei die Besonderheiten dieser Rechtsform? Diese Firmen-Rechtsform ist eine Personenhandelsgesellschaft, die keine juristische Person darstellt, jedoch dennoch eine gewisse eigene Rechtsfähigkeit besitzt, denn: Die OHG kann eigene Verbindlichkeiten eingehen und auch als OHG vor Gericht verklagt werden. Der entscheidende Punkt, weshalb die Firmen-Rechtsform ein erhöhtes Risiko für die Beteiligten mit sich bringt ist, das deren Gesellschafter gegenüber den OHG-Gläubigern nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem vollständigen Privatvermögen haftet.
Diese Rechtsform ist daher in der Praxis immer mehr von Rechtsformen abgelöst worden, die eine sichere Haftungsbeschränkung beinhalten.Genau deshalb wird in der Praxis immer seltener eine OHG genutzt.
Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor