Beim Gründen von vornherein Steuern legal dauerhaft einsparen

Beim Gründen von vornherein Steuern legal dauerhaft einsparen

Hier schreibt Lutz Bernard

Volljurist aus Berlin, Buchautor & Fachexperte

GASTAUTOR

Haben Sie sich als Gründer für eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft entschieden, also für eine GmbH, UG, AG, SE oder Ltd. oder eine entsprechende Kombination?Gratulation, denn dann haben Sie einerseits die Haftung auf das Stammkapital begrenzt und können zusätzlich und dauerhaft legal erheblich Steuern einsparen.

Das wussten Sie nicht? Ganz einfach, Sie können dies jedes Jahr auch beim Statistischen Bundesamt nachlesen, denn dieses veröffentlicht jedes Jahr die aktuellen Hebesätze für die bundesweit angesetzte Gewerbesteuer. Was ist dabei die Besonderheit? Gemeinden und Kreise können als einzige Steuer die Gewerbesteuer in einem gewissen Rahmen eigenständig der Höhe nach bestimmen und entscheiden damit über die steuerliche Attraktivität des eigenen Standortes.

Konkret heisst dies, das die Gewerbesteuern bundesweit im Bereich zwischen 200 % und 900 % liegen.http://www.factfish.com/de/statistik/gewerbesteuerhebesatz/de/gemeindenDies bedeutet, dass Sie mit Ihrem Gründungs- und Firmensitz-Standort selbst über die Höhe Ihrer Gewerbesteuer entscheiden, denn diesen Sitz bestimmen Sie mit der Satzung Ihrer GmbH-Satzung.https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4a.htmlDieser intelligente Form der Steuer-Ersparnis wird deshalb auch offen im Internet mit digitalen Online-Rechnern beworben und ist insbesondere bei verschiedenen kleineren Orten in der Nähe von Millionenstädten eine klare Alternative.

Beispiel München:Dort beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 490 %, im nahen Grünwald jedoch nur 240 %.http://gewerbe-steuer-sparen.de/2016/12/12/steuern-sparen-als-unternehmer-37-legale-steuertipps/Beispiel Berlin:In der Hauptstadt liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz bei 410 %, nur einige Kilometer weiter südlich sogar nur bei ganzen 200 %, also auf bundesdeutschem Tiefst-Niveau:http://www.zossen.de/wirtschaft.html

Unser Tipp dazu: Bei deutlich mehr als fünfstelligem Jahresgewinn Ihrer gegründeten Firma sollten Sie einmal hierzu direkt das Gespräch mit Ihrem Steuerberater und zusätzlich auch den Anbietern von entsprechenden "virtuellen Firmensitzen" an den günstigen Gewerbesteuer-Standorten suchen, denn das lohnt sich offensichtlich richtig!

Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 03.10.2017 00:00
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