Das wussten Sie nicht? Ganz einfach, Sie können dies jedes Jahr auch beim Statistischen Bundesamt nachlesen, denn dieses veröffentlicht jedes Jahr die aktuellen Hebesätze für die bundesweit angesetzte Gewerbesteuer. Was ist dabei die Besonderheit? Gemeinden und Kreise können als einzige Steuer die Gewerbesteuer in einem gewissen Rahmen eigenständig der Höhe nach bestimmen und entscheiden damit über die steuerliche Attraktivität des eigenen Standortes.
Konkret heisst dies, das die Gewerbesteuern bundesweit im Bereich zwischen 200 % und 900 % liegen.http://www.factfish.com/de/statistik/gewerbesteuerhebesatz/de/gemeindenDies bedeutet, dass Sie mit Ihrem Gründungs- und Firmensitz-Standort selbst über die Höhe Ihrer Gewerbesteuer entscheiden, denn diesen Sitz bestimmen Sie mit der Satzung Ihrer GmbH-Satzung.https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4a.htmlDieser intelligente Form der Steuer-Ersparnis wird deshalb auch offen im Internet mit digitalen Online-Rechnern beworben und ist insbesondere bei verschiedenen kleineren Orten in der Nähe von Millionenstädten eine klare Alternative.
Beispiel München:Dort beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 490 %, im nahen Grünwald jedoch nur 240 %.http://gewerbe-steuer-sparen.de/2016/12/12/steuern-sparen-als-unternehmer-37-legale-steuertipps/Beispiel Berlin:In der Hauptstadt liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz bei 410 %, nur einige Kilometer weiter südlich sogar nur bei ganzen 200 %, also auf bundesdeutschem Tiefst-Niveau:http://www.zossen.de/wirtschaft.html
Unser Tipp dazu: Bei deutlich mehr als fünfstelligem Jahresgewinn Ihrer gegründeten Firma sollten Sie einmal hierzu direkt das Gespräch mit Ihrem Steuerberater und zusätzlich auch den Anbietern von entsprechenden "virtuellen Firmensitzen" an den günstigen Gewerbesteuer-Standorten suchen, denn das lohnt sich offensichtlich richtig!
Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor