Warum ist die notwendig? In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit, womit das angemeldete Gewerbe dann auch geschützt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__1.html
Wer dann ein Gewerbe ausüben möchte, bei dem nicht auch noch zusätzlich ein Meister-Titel oder eine sonstige Qualifikation erforderlich ist, der kann sein Gewerbe ganz einfach bereits mit dem einfachen Ausfüllen dieser Gewerbeanmeldung anmelden:
http://www.formblitz.de/products/gewerbeanmeldung.html
Als Tätigkeit trägt man dann einfach "Online-Marketing" ein.
Auf dem Gewerbeamt bringt man dann als Identitätsnachweis des Anmelders noch seinen Personalausweis und sicherheitshalber ca. 60 € in bar mit, dann kann je nach Bundesland dann auch die Anmeldegebühr von 20 bis 40 € gleich vor Ort bezahlt werden.
Den Rückweg von der Behörde tritt man dann mit einem Formular und behördlichen Stempel an und hat damit schon den ersten formalen Schritt in die Selbständigkeit erfolgreich absolviert.
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Gastautor
© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.