"... Die GmbH & Co. KG hat bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 EUR, die reine GmbH hat keinen Gewerbesteuerfreibetrag. Auf der Ebene der Gesellschafter besteht die Möglichkeit, die gezahlte Gewerbesteuer weitestgehend auf die Einkommensteuer anrechnen zu lassen.
Die GmbH & Co. KG ist der GmbH im Verlustfall überlegen. Während bei der GmbH die Verluste im Unternehmern quasi eingefroren bleiben, sie können nur zurück- oder vorgetragen werden, können sie bei der GmbH & Co. KG mit den Einkünften des Gesellschafters ausgeglichen werden und führen damit zu einer Einkommensteuerminderung bis zur Höhe der Hafteinlage bzw. der im Handelsregister eingetragenen höheren Haftsumme ..."
https://www.kassel-steuer.de/service/artikel/die-gmbh-co-kg-als-vorteilhafte-rechtsform/
Dabei wird die Geschäftsführung in der Regel von der beteiligten GmbH übernommen, die damit die gewünschten Leitungsbefugnisse innehält. Der sogenannte Kommanditist ist dabei von der Geschäftsführung ausgeschlossen, da diese alleinig bei der GmbH liegt. Ihm steht dabei als Sicherung ein sogenanntes Einspruchsrecht bei sogenannten "aussergewöhnlichen", also nicht üblichen normalen Tagesgeschäften zu.
Abzustellen bei einer derartigen Rechtsformwahl ist dabei immer auf Ihren konkreten Einzelfall, wobei Sie vorab stets Ihre Pläne sowohl mit Ihrem Steuerberater als auch Ihrem Notar gemeinsam vorab diskutieren und abstimmen sollten.
Lutz Bernard, Ass. jur. Berlin
Gastautor
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.