Hier gilt dann also der § 1 HGB, wonach Kaufmann derjenige ist, der ein Handelsgewerbe führt.https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.htmlUnd was sind die Nachteile dieser Rechtsform?
Gibt es dabei auch noch verschiedene Varianten der Einzelfirma?Ja, denn es gibt die einfachen, nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen und es gibt die im Handelsregister Einzelfirma. Diese Rechtsform ist dann stets zusätzlich zum Inhabernamen mit dem Zusatz "e.K." für "eingetragener Kaufmann" zu führen.Deshalb lohnt es sich immer vorab die Vor- und Nachteile sowie Kosten genau zu vergleichen.
Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor
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© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.