Mit welcher Rechtsform gründe ich? Teil 3

Mit welcher Rechtsform gründen Sie? Mit einer vom Brexit bedrohten englischen Ltd.?

Vor der Einführung der deutschen Unternehmergesellschaft, UG haben viele Gründer eine kleine englische GmbH, also eine sogenannte „Limited“ also Ltd. gegründet.

Wo lag der Grund für den damaligen relativen Boom dieser außerdeutschen Rechtsform, lassen Sie uns doch einmal kurz Vor- und Nachteile betrachten:

  • Sie haben keine Gründungskosten wie bei notariellen Gründungen,
  • der Firmenname kann frei gewählt werden und muss nur das Wort „Limited“ aufweisen,
  • Sie benötigen kein hohes Stammkapital wie eine GmbH, also mindestens 12.500 €, dieses kann also frei gewählt werden.
  • Hier haftet nicht der Gründer persönlich,sondern nur das Stammkapital.

Besonderheit: Bei dieser Rechtsform gilt nur das englische Ltd.-Recht und soweit Sie auch mit der Ltd. Ihre Geschäfts auch in Deutschland abschließen zusätzlich das deutsche Recht, das kann zu Komplikationen und Rechtskollisionen führen.

Welche Nachteile sind bei dieser Rechtsform festzustellen?

  • Viele wählen diese Rechtsform wegen der möglichen Anonymität des wirtschaftlich Berechtigten als Gründer: Will er weder als Gesellschafternoch handelnder Vertreter auftreten, benötigt er eine Person als Vertreter, also einen Direktor:
  • Dieser kennt dann die getätigten Geschäfte der Ltd. und wird die Position nicht unentgeltlich ausführen, benötigt also eine Vergütung.
  • Wenn Sie grössere Umsätze mit der Ltd. erzielen benötigen Sie jedes Jahr erneut eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen BerichtIhres Direktoren plus ein Testat eines sogenannten Abschlussprüfers und zwar in Englisch.
  • Um diese Papiere dann auch zu verstehen und zu kontrollieren benötigen Sie im Zwiefel dann auch noch einen weitere Kosten verursachendenDolmetscher für sich.
  • Aus genau diesen Gründen werden Sie mit einer Ltd. auch bei Banken sowohl bei Kontogründungen als auch Kreditgesprächen stets auf eine„große Zurückhaltung“ bis zu einer offenen Ablehnung treffen.

Bei dieser englischen Rechtsform droht dann natürlich auch das sicher bisher nur theoretische Risiko eines Brexit-Vollzuges, der ja bereits in Brüssel mit der EU verhandelt wird. Dies könnte insbesondere bedeuten, das die bisher gewährleistete Niederlassungsfreiheit der Ltd. für Europa entfiele. Konsequenzen könnten dann sein:

„… Entfiele die EU-Niederlassungsfreiheit, wäre die Sitztheorie wieder anwendbar; mit einem Verwaltungssitz in Deutschland gäbe es keine Anerkennung mehr als ausländische Gesellschaft in der Rechtsform der Limited. Rechtsfolge wäre die Umqualifizierung in eine deutsche Rechtsform, allerdings nur als Personengesellschaft. Den betroffenen Gesellschaften droht damit im schlimmsten Fall wenigstens nicht die Gefahr der sofortigen Hinrichtung. Aber der Verlust der Haftungsbeschränkung steht ebenso im Raum wie der der Börsenzulassung bei der PLC …“

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/brexit-bedrohung-limited-plc-deutschland-rechtsform-niederlassungsfreiheit/

Unser dringender Tipp ist daher hier aktuell:

Gründen Sie lieber eine UG, denn keine der hier aufgezeigten erheblichen Nachteile ist dann für Sie relevant und Sie nutzen dann besser die Vorteile der sicheren Haftungsbeschränkung der UG, die ohnehin auch bei den Banken stets besser angesehen ist.

Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 12.09.2017 00:00
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