Wo lag der Grund für den damaligen relativen Boom dieser außerdeutschen Rechtsform, lassen Sie uns doch einmal kurz Vor- und Nachteile betrachten:
Besonderheit: Bei dieser Rechtsform gilt nur das englische Ltd.-Recht und soweit Sie auch mit der Ltd. Ihre Geschäfts auch in Deutschland abschließen zusätzlich das deutsche Recht, das kann zu Komplikationen und Rechtskollisionen führen.
Welche Nachteile sind bei dieser Rechtsform festzustellen?
Bei dieser englischen Rechtsform droht dann natürlich auch das sicher bisher nur theoretische Risiko eines Brexit-Vollzuges, der ja bereits in Brüssel mit der EU verhandelt wird. Dies könnte insbesondere bedeuten, das die bisher gewährleistete Niederlassungsfreiheit der Ltd. für Europa entfiele. Konsequenzen könnten dann sein:
„… Entfiele die EU-Niederlassungsfreiheit, wäre die Sitztheorie wieder anwendbar; mit einem Verwaltungssitz in Deutschland gäbe es keine Anerkennung mehr als ausländische Gesellschaft in der Rechtsform der Limited. Rechtsfolge wäre die Umqualifizierung in eine deutsche Rechtsform, allerdings nur als Personengesellschaft. Den betroffenen Gesellschaften droht damit im schlimmsten Fall wenigstens nicht die Gefahr der sofortigen Hinrichtung. Aber der Verlust der Haftungsbeschränkung steht ebenso im Raum wie der der Börsenzulassung bei der PLC …“
Unser dringender Tipp ist daher hier aktuell:
Gründen Sie lieber eine UG, denn keine der hier aufgezeigten erheblichen Nachteile ist dann für Sie relevant und Sie nutzen dann besser die Vorteile der sicheren Haftungsbeschränkung der UG, die ohnehin auch bei den Banken stets besser angesehen ist.
Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.