Sie haben eine private Haftung als GmbH-Gesellschafter nur bei Rechtsgeschäften vor der GmbH-Eintragung, danach haftet nur das
Stammkapital, dieses können Sie von 25.000 € auf nur noch 12.500 € reduzieren gemäss § 7 II GmbHG,
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html
- und eine GmbH-Gründung ist sogar ohne Geld-Stammkapital-Einlage möglich, sondern per Sachgründungsbericht auf mit einer Sacheinlage
wie zum Beispiel einem wertvollen Lkw oder Maschinen, vgl. § 5 I Ziffer 4 GmbHG. Der Firmenname kann frei gewählt werden und
- egal wie das Stammkapital gestellt wird, nur dieses haftet und
- es ist auch eine sogenannte "1-Mann-GmbH" zulässig, bei der der Gesellschafter zugleich auch der Geschäftsführer ist.
- Wird ein Fremd-Geschäftsführer engagiert und bestellt, so ist seine Vergütung eine reine Betriebsausgabe und
- dies gilt auch, wenn bei der "1-Mann-GmbH" der Gesellschafter sich auch als Geschäftsführer selbst anstellt.
- Bei der GmbH-Besteuerung fällt nur die Körperschaftssteuer an, die meist günstiger ist als die bei der Personengesellschaft anfallende Einkommenssteuer.
- Das damit hier mindestens "12.500 €" werte Stammkapital macht die GmbH zu einem bei Banken gerne gesehenen relativ sicheren Kunden.
Kann man bei dieser Rechtsform auch Nachteile feststellen?
- Gründungskosten für die notarielle Beurkundung der Gründung fallen an und belaufen sich von ca. 600 bis 900 €. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie viele Gesellschafter beteiligt sind, ob eine einfache Mustersatzung oder eine komplizierte individuelle Satzung gewählt wird oder ob teilweise oder nur eine Sachgründung erfolgt.
- Für eine Eintragung ins Handelsregister fallen weitere 250 € an.
- Es ist auch eine formal aufwendige strikte Trennung von Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen erforderlich.
- Neben einer Gründungs- ist auch jedes Jahr eine detaillierte Jahresbilanz zu erstellen und einzureichen.
- Bei Verstössen gegen diese Pflichten drohen dem Geschäftsführer zivilrechtliche Haftungs- und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
- Bei der GmbH fällt auch zusätzlich neben der Körperschaftssteuer auch noch zusätzlich die Gewerbesteuer an.
Erkennbar fallen hier bei dieser Rechtsform viele Vorteile auf, wobei hier noch hinzuzufügen ist, dass sich diese Rechtsform für praktisch alle Gewerbe und Dienstleistungen ebenso wie für Freiberufler eignet und deshalb breit anerkannt und üblich ist.
Unser Tipp deshalb: Suchen Sie nach Möglichkeiten zur Aufbringen des erforderlichen Stammkapitals von mindestens 12.500 € per Geld- oder Sacheinlage und Sie werden dann bei Banken und Kunden stets auch schon eine positive Einschätzung erhalten, da eben eine GmbH immer als eine "sichere Sache" eingeschätzt wird.
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Gastautor