Mit welcher Rechtsform gründen wir? Rechtsform für Partner: Die GbR

Hier schreibt Lutz Bernard

Volljurist aus Berlin, Buchautor & Fachexperte

GASTAUTOR

Fragen Sie sich als Gründer, mit welcher besten Rechtsform Sie als Gründer mit Ihrem/n Partner/n starten sollen?Wünschen Sie dabei zunächst zum Start eine unkomplizierte Rechtsform ohne grosse Gründungskosten? Dann wäre doch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also eine "GbR" die passende Variante ... dann lassen Sie uns doch einmal kurz Vor- und Nachteile betrachten:

  • Sie haben keine Gründungskosten ausser der normalen Gewerbeanmeldung, denn
  • eine notarielle Gründung ist nicht erforderlich.
  • Sie benötigen kein Stammkapital wie zum Beispiel eine UG/GmbH.
  • Zusammen mit Ihrem Partner haben Sie dabei volle gemeinsame unternehmerische Selbstbestimmung und
  • können bestimmen, wer einzeln oder ob gemeinsam die Geschäftsführung und Vertretung der GbR erfolgt.

Hier gilt dann reines Rechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB - konkret also die §§ 705 bis 740 BGB.https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.htmlHat diese Rechtsform auch Nachteile?

  • Der entscheidende Punkt ist hier die persönliche Haftung jedes Gesellschafters der GbR: Wenn Sie als GbR Schulden aufbauen, dann haftetjeder Gesellschafter dafür auch mit seinem kompletten privaten Vermögen unbegrenzt und nicht nur mit dem Vermögen der Einzelfirma.
  • Besonderheitt ist dabei: Der oder die Schuldner können dabei jeden GbR-Gesellschafter jeweils auf den vollen Schuldenbetrag in Anspruch nehmen,denn es gilt bei der GbR eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung!
  • Sollten Sie als GbR bei Ihrer Geschäftsbank für die GbR Kredite beantragen, dann fragt die Bank dabei auch stets nach privaten Sicherheiten.
  • Bei einer GbR ist keine Haftungsbeschränkung auch trotz des Zusatzes im GbR-Firmennamen "mbH" möglich. Dies hat der BundesgerichtshofBGH 1999in einer Grundsatzentscheidung festgelegt.

http://lexetius.com/1999,1026° Eine GbR kann keinen Phantasie-Firmennamen wählen, sondern darf nur den Vor- und Zunamen der Gesellschafter als Firmennamen führen.Folglich lohnt es sich immer vorab die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform in Ruhe gemeinsam abzuwägen.

Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:


Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 03.10.2017 00:00
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