Hier gilt dann reines Rechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB - konkret also die §§ 705 bis 740 BGB.https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.htmlHat diese Rechtsform auch Nachteile?
http://lexetius.com/1999,1026° Eine GbR kann keinen Phantasie-Firmennamen wählen, sondern darf nur den Vor- und Zunamen der Gesellschafter als Firmennamen führen.Folglich lohnt es sich immer vorab die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform in Ruhe gemeinsam abzuwägen.
Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor
© Lutz Bernard Berlin
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Über den AutorLutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig. |
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.