- Sie haben keine Gründungskosten ausser der normalen Gewerbeanmeldung, denn
- eine notarielle Gründung ist nicht erforderlich.
- Sie benötigen kein Stammkapital wie zum Beispiel eine UG/GmbH.
- Zusammen mit Ihrem Partner haben Sie dabei volle gemeinsame unternehmerische Selbstbestimmung und
- können bestimmen, wer einzeln oder ob gemeinsam die Geschäftsführung und Vertretung der GbR erfolgt.
Hier gilt dann reines Rechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB - konkret also die §§ 705 bis 740 BGB.https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.htmlHat diese Rechtsform auch Nachteile?
- Der entscheidende Punkt ist hier die persönliche Haftung jedes Gesellschafters der GbR: Wenn Sie als GbR Schulden aufbauen, dann haftetjeder Gesellschafter dafür auch mit seinem kompletten privaten Vermögen unbegrenzt und nicht nur mit dem Vermögen der Einzelfirma.
- Besonderheitt ist dabei: Der oder die Schuldner können dabei jeden GbR-Gesellschafter jeweils auf den vollen Schuldenbetrag in Anspruch nehmen,denn es gilt bei der GbR eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung!
- Sollten Sie als GbR bei Ihrer Geschäftsbank für die GbR Kredite beantragen, dann fragt die Bank dabei auch stets nach privaten Sicherheiten.
- Bei einer GbR ist keine Haftungsbeschränkung auch trotz des Zusatzes im GbR-Firmennamen "mbH" möglich. Dies hat der BundesgerichtshofBGH 1999in einer Grundsatzentscheidung festgelegt.
http://lexetius.com/1999,1026° Eine GbR kann keinen Phantasie-Firmennamen wählen, sondern darf nur den Vor- und Zunamen der Gesellschafter als Firmennamen führen.Folglich lohnt es sich immer vorab die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform in Ruhe gemeinsam abzuwägen.
Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor