Diese sehen dann wie folgt aus:"...2. Steuern sparen beim UnternehmensverkaufVerbleiben Veräußerungsgewinne innerhalb der Holding, d. h. werden nur an die Muttergesellschaft übertragen, sind 95 % des Betrags steuerfrei. Lediglich von den verbleibenden 5 % werden die üblichen Steuern wie Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer abgezogen. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus in der Regel eine Steuerabgabe von lediglich 1,5 – 2 % auf die Gesamtsumme. Der Restgewinn, der an die Mutter übertragen wird, kann so reinvestiert werden.3. HaftungsschutzFür den Haftungsfall bietet die Holding einen zusätzlichen Schutz für das Vermögen, denn in der Regel haftet die Holding-Mutter nicht für Tochtergesellschaften. Allerdings müssen dazu die Gewinne vorab von den operativ tätigen Tochtergesellschaften in die Dachgesellschaft übertragen worden sein. Tritt der Haftungsfall ein, muss dann nur die betroffene Tochtergesellschaft mit ihrem Vermögen einstehen ..."