Unser Gründer-Geheimtipp: Die Vorteile einer Holding-Struktur

Unser Gründer-Geheimtipp: Die Vorteile einer Holding-Struktur

Hier schreibt Lutz Bernard

Volljurist aus Berlin, Buchautor & Fachexperte

GASTAUTOR

Wer als Gründer mit einem guten Startkapital ins Unternehmerleben startet kann auch zum Beispiel mit mehreren GmbH's oder UG's weitere Vorteile und Absicherungen verschaffen.Die Begriffe "Tochter-" und "Mutter-Gesellschaft" haben bestimmt schon viele von Ihnen gehört oder auch gelesen. Diese Variante von Gesellschafts-Kombinationen bieten Ihnen dabei 2 entscheidende Vorteile gegenüber einer Einfirmen-Struktur von Anfang an, denn: Wenn Sie nach sicheren vorsorglichen sogenannten Exit-Strategien suchen, entweder im Fall des lukrativen Verkaufs nach einem Top-Start oder auch einem Insolvenz-Verkauf an einen neuen Investor, dann haben Sie mit dieser Konstruktion 2 entscheidende und wichtige Vorteile.

Diese sehen dann wie folgt aus:"...2. Steuern sparen beim UnternehmensverkaufVerbleiben Veräußerungsgewinne innerhalb der Holding, d. h. werden nur an die Muttergesellschaft übertragen, sind 95 % des Betrags steuerfrei. Lediglich von den verbleibenden 5 % werden die üblichen Steuern wie Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer abgezogen. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus in der Regel eine Steuerabgabe von lediglich 1,5 – 2 % auf die Gesamtsumme. Der Restgewinn, der an die Mutter übertragen wird, kann so reinvestiert werden.3. HaftungsschutzFür den Haftungsfall bietet die Holding einen zusätzlichen Schutz für das Vermögen, denn in der Regel haftet die Holding-Mutter nicht für Tochtergesellschaften. Allerdings müssen dazu die Gewinne vorab von den operativ tätigen Tochtergesellschaften in die Dachgesellschaft übertragen worden sein. Tritt der Haftungsfall ein, muss dann nur die betroffene Tochtergesellschaft mit ihrem Vermögen einstehen ..."

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 11.10.2017 00:00
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