Relevant ist dabei der beim Existenzgründer erwartete Einnahmen-Umsatz im ersten Jahr der Selbständigkeit und die "magische Schallmauer" ist dabei der Betrag von 17.500 €. Wenn der Jung-Unternehmer also im 1. Jahr seiner Selbständigkeit sicher diese Umsatzhöhe nicht erreicht, dann kann er gegenüber seinem Finanzamt die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" beanspruchen. Das bedeutet, er braucht auf seine Leistungs-Rechnungen keine 19 % MwSt aufschlagen, sondern kann seine Rechnungen netto = brutto stellen.
Praktisch bedeutet dies, das er damit seine Leistungen günstiger als seine Konkurrenz anbieten und abrechnen kann und das verschafft ihm einen klaren Wettbewerbsvorteil zu seinem Start.
Wie kann man diesen Vorteil praktisch nutzen? Jeder der sich selbständig macht muss dabei auch bei seinem Finanzamt einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und abgeben. In diesem ist in der Ziffer 7.3 die Kleinunternehmerregelung aufgeführt und wenn man diesen Vorteil zum Start der Selbständigkeit, also netto = brutto-Rechnungen in Anspruch nehmen will, dann kreuzt man diese Variante in der Randziffer 156 des Steuer-Formulars einfach an:
http://www.amtsvordrucke.de/forms/4193843c6039a525b7d0ee335c10688e.pdf
Was ist, wenn Sie entgegen Ihre ersten Annahme im 1. Jahre der Selbständigkeit die Umsatzgrösse von 17.500 € bereits übertreffen? Kein Problem, denn es gilt der Zeitpunkt der Schätzung und daher bleibt dann Ihre Wahl der Rechnungslegung ohne MwSt beibehalten.
Also nutzen Sie diesen Vorteil bei Ihrem Geschäftsstart!
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
"Beratung & Schulung für
für Handwerk, Dienstleistung, Industrielle Produktion, Gastronomie, Groß- und Einzelhandel, Handelsvertretungen & Freie Berufe"http://www.bbdev.de/index.htmlEs ist also der Berliner Beratungsdienst e.V., gebildet von erfahrenen Wirtschaftssenioren für Berlin-Brandenburg. Die Kompetenz, die hier angeboten wird, kann auch bereits auf dem Vereins-Portal eingesehen und klar nachvollzogen werden: Man schaue sich hier nur einfach die Auflistung der Partner dieses Vereins:http://www.bbdev.de/partner.htmlDiese Top-Partner-Namen sprechen für sich ... Unser Tipp: Nutzen Sie dieses gebündelte Wissen für Ihr Business!
Lutz Bernard, Ass. jur.Autor und Fachexperte
Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.
Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.