Weitere Personen-Gesellschaftsform - die OHG

Weitere Personen-Gesellschaftsform - die OHG

Hier schreibt Lutz Bernard

Volljurist aus Berlin, Buchautor & Fachexperte

GASTAUTOR

Das Handelsgesetzbuch bietet als weitere Personengesellschaftform auch die Offene Handeslgesellschaft = OHG § 105 HGB an, die dort wie folgt definiert wird:"Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.

"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__105.html

Was sind dabei die Besonderheiten dieser Rechtsform? Diese Firmen-Rechtsform ist eine Personenhandelsgesellschaft, die keine juristische Person darstellt, jedoch dennoch eine gewisse eigene Rechtsfähigkeit besitzt, denn: Die OHG kann eigene Verbindlichkeiten eingehen und auch als OHG vor Gericht verklagt werden. Der entscheidende Punkt, weshalb die Firmen-Rechtsform ein erhöhtes Risiko für die Beteiligten mit sich bringt ist, das deren Gesellschafter gegenüber den OHG-Gläubigern nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem vollständigen Privatvermögen haftet.

Diese Rechtsform ist daher in der Praxis immer mehr von Rechtsformen abgelöst worden, die eine sichere Haftungsbeschränkung beinhalten.Genau deshalb wird in der Praxis immer seltener eine OHG genutzt.

Lutz Bernard, Ass. jur.Gastautor

© Lutz Bernard Berlin

Über den Autor

Lutz Bernard ist Volljurist und arbeitet als Online-Marketing Berater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte.


Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale:

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf dem Portal LinkedIn einsehen.


veröffentlicht am: 12.10.2017 00:00
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